A2NEU: §8 Öko-Euro
Veranstaltung: | BDKJ DA |
---|---|
Antragsteller*in: | KJP-Förderkomission (dort beschlossen am: 20.03.2018) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 21.03.2018, 17:48 |
Antragshistorie: | Version 1(21.03.2018) Version 1(21.03.2018) |
Veranstaltung: | BDKJ DA |
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Antragsteller*in: | KJP-Förderkomission (dort beschlossen am: 20.03.2018) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 21.03.2018, 17:48 |
Antragshistorie: | Version 1(21.03.2018) Version 1(21.03.2018) Version 1 |
Lt. Beschluss des BDKJ-Diözesanausschusses vom 28. Oktober 2010 sollen
Ferienfreizeiten, die ökologische Aspekte ausreichend berücksichtigen, einen
höheren Zuschuss aus den Landesmitteln erhalten. Über die Vergabe der Mittel
entscheidet die KJP-Öko-Euro-Kommission anhand der Abrechnung der Maßnahme und
dem entsprechenden Fragenkatalog. Hierüber entscheidet die Förderkomission.
Regelungen für den Öko-Euro
Um die Förderung des Öko-Euros für eine Ferienfreizeit zu erhalten, muss das
Formblatt Öko-Euro vollständig ausgefüllt sein. Quittungen und Belege, die das
ökologische Handeln belegen (z.B. über Einkauf von Lebensmitteln, Bahnfahrten
oder Material für pädagogisches Programm) müssen dem Formblatt beigefügt werden.
Um den Öko-Euro zu erhalten, gibt es Pflichtkriterien, also Mindestanforderungen
und Sollkriterien. Aus den Bereichen Mobilität, Material & Müll, Lebensmittel &
Getränke sollen neben den Pflichtkriterien möglichst weitere Aspekte bedacht
werden.
Bereich: Mobilität
Pflichtkriterien:
Sollkriterien:
Bereich: Material, Textilien & Müll
Pflichtkriterien:
Sollkriterien:
Bereich: Lebensmittel & Getränke
Pflichtkriterien:
Sollkriterien:
Bereich: Umweltpädagogik
Pflichtkriterien:
Beispiele bieten folgende Arbeitshilfen:
Die Vorlage enthält den vollständigen neuen Text der Öko-Euro-Richtlinien, wie sie in der KJP-Förderkommission besprochen und beschlossen wurden. Da es sich um eine Änderung des Diözesananhangs handelt, muss dies vom Diözesanausschuss nochmal beschlossen werden.
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