Veranstaltung: | BDKJ DA |
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Antragsteller*in: | BDKJ Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 21.03.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.03.2018, 17:31 |
A1NEU: Institutionelles Schutzkonzept
Antragstext
- Philosophie des BDKJ zur Stärkung der Schutz- und Hilfebedürftigen
Als Dachverband der katholischen Kinder- und Jugendverbände steht für uns das
Kindeswohl an erster Stelle. Das äußert sich nicht nur in unserer politischen
Arbeit, in der wir die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen in Staat, Kirche und Gesellschaft vertreten, sondern das bestimmt
das Konzept unserer Jugendverbandsarbeit.
Die pädagogische Arbeit wird vor allem in den Mitgliedsverbänden des BDKJ
geleistet. Vordergründiges Anliegen ist es, die jungen Menschen zu stärken und
selbst sprachfähig zu machen. In den Grundsäulen des BDKJ ist der Kindes- und
Jugendschutz fest verankert und wird bei allen Veranstaltungen mitgedacht. Der
BDKJ Erzdiözese Köln steht für einen wertschätzenden Umgang miteinander -
besonders in der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Um diese seit vielen Jahrzehnten gelebte Wertschätzung festzuschreiben und zu
bewahren, ist dieses vorliegende Schutzkonzept vor dem Hintergrund der zuvor
durchgeführten Risikoanalyse entstanden. Es beschreibt die Tätigkeitsfelder des
BDKJ-Diözesanverbandes Erzdiözese Köln, die für die Arbeit im Bereich der
Prävention sexualisierter Gewalt relevant sind, benennt die Anforderungen, die
wir an unsere Mitarbeiter*innen stellen, enthält klare Richtlinien im Umgang
miteinander und schildert die Maßnahmen und Instrumente, die den Schutz des
Kindeswohls garantieren sollen.
Das Schutzkonzept gilt für Veranstaltungen, Angebote und den alltäglichen
Betrieb des BDKJ-Diözesanverbandes Erzdiözese Köln. Damit sind vor allem die
Mitglieder des Diözesanvorstands, die Mitglieder der weiteren Gremien des BDKJ
wie dem Diözesanausschuss oder Wahlausschuss, die Mitarbeitenden in der
Dienststelle des BDKJ sowie eingesetzte Arbeitskreise und –gruppen gemeint.
Die einzelnen Gliederungen des BDKJ und der Mitgliedsverbände erstellen als
eigenständige Träger jeweils ihr eigenes Schutzkonzept.
2. Tätigkeitsbereiche
Schutzmaßnahmen können nur dann effektiv eingesetzt und angepasst werden, wenn
die Tätigkeitsbereiche analysiert werden. Eine gründliche Risikoanalyse
bedeutet, dass ganzheitlich auf Angebote und Einrichtung, Strukturen und
Verfahren geschaut werden muss. Je konkreter die Tätigkeitsbereiche sich
beschreiben lassen, desto konkreter kann ein Risiko für Kindeswohlgefährdungen
eingeschätzt und abgebaut werden.
Zielgruppe
Der BDKJ Erzdiözese Köln arbeitet vorwiegend mit Ehren- und Hauptamtlichen aus
der Jugendverbandsarbeit zusammen, die fast ausschließlich volljährig sind.
Regelmäßige Angebote für minderjährige Teilnehmende finden nicht in eigener
Trägerschaft statt. Dennoch ist es möglich, dass auf Veranstaltungen
Schutzbedürftige zu Gast sind oder teilnehmen. Nach unserer Auffassung ist ein
achtsamer Umgang auch zwischen Erwachsenen geboten, so dass wir alle Angebote so
konzipieren, dass Grenzverletzungen vermieden werden und keine Situationen
entstehen, die für Beteiligte unangenehm sein könnten, wobei Alter und
Gruppenzusammensetzung stets berücksichtigt werden.
Folgende Fragen werden bei der Planung von Veranstaltungen berücksichtigt:
- Mit welcher Zielgruppe arbeiten wir? (Alter, Geschlecht, Regelmäßigkeit
der Treffen, Besonderheiten der Gruppe,…)
- Wie viele Leiter*innen betreuen wie viele Kinder („Betreuungsschlüssel“)?
- Wie und wie oft tauschen sich Leiter*innen aus?
- In welcher Form bestehen Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse? (Aufgrund
von Altersunterschieden, hierarchischen Strukturen, aufgrund der Rolle/
Zuständigkeiten, sozialen Abhängigkeiten)
- Entstehen in der Arbeit besondere Vertrauensverhältnisse und wie kann
vorgebeugt werden, damit diese nicht ausgenutzt werden?
- Bestehen besondere Gefahrenmomente (z.B. bei Menschen mit Behinderungen,
bestimmten Altersgruppen, Aktivitäten wie Schwimmen, Klettern,
Pflegesituationen)?
- Was kann dabei passieren und wie kann man dem Vorbeugen?
- Finden Übernachtungen statt, sind Wohn- oder Transportsituationen
vorhanden? Welche Risiken bringen diese mit sich?
- Gibt es spezifisch bauliche Gegebenheiten, die Risiken bergen?
- In welchen Situationen entsteht eine 1:1 Betreuung?
- In welchen Situationen sind die Schutzbefohlenen unbeaufsichtigt? Wie
lange?
- Wie wird die Privatsphäre der Schutzbefohlenen geschützt?
- Gibt es Rückzugsmöglichkeiten?
- Gibt es ein Beschwerdesystem für die Kinder und Jugendlichen?
- An wen können sie sich bei Grenzverletzungen wenden?
- Wie ist das System strukturiert?
- Wem ist dieses System bekannt?
Struktur
Die Struktur der BDKJ Erzdiözese Köln ist durch die Diözesanordnung des BDKJ
klar gegliedert und transparent. Die satzungsgemäßen Gremien und die
Diözesanstelle wissen um die Gliederungen, Hierarchien und Zuständigkeiten im
BDKJ. Die Ansprechpersonen der vielfältigen Themen und Belange des BDKJ sind
bekannt und werden bei Veränderungen stets durch den Diözesanvorstand
kommuniziert.
3. Personalauswahl und Qualifizierung
Der Diözesanvorstand des BDKJ trägt die Verantwortung dafür, dass nur Personen
für den BDKJ Diözesanverband Köln Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, die
neben der erforderlichen fachlichen auch über die persönliche Eignung verfügen.
Personen, die im Rahmen ihrer dienstlichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit
Kindern und Jugendlichen pädagogisch arbeiten oder Angebote als Selbständige
(Honorarkräfte) im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit machen, dürfen in keinem
Fall eingesetzt werden, wenn sie rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die
sexuelle Selbstbestimmung (entsprechend SGB VIII §72a) verurteilt worden sind
oder ein Ermittlungs- bzw. Voruntersuchungsverfahren gegen sie eingeleitet
worden ist.
Die Gewährleistung und Überprüfung der persönlichen Eignung ergibt sich aus
folgenden Maßnahmen:
3.1 Erweitertes Führungszeugnis
Ein Mittel zur Überprüfung der persönlichen Eignung ist die Einforderung eines
erweiterten Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate sein darf und
alle fünf Jahre erneut vorgelegt werden muss. Diese Vorgabe gilt unabhängig vom
Beschäftigungsumfang für Haupt- und Ehrenamtliche, die regelmäßig mit Kindern
und Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung leiten oder
begleiten.
Das erweiterte Führungszeugnis aller hauptamtlichen Mitarbeitenden der
Diözesanstelle wird vom für Personal zuständigen Vorstand zur Einsichtnahme
eingefordert und unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen aufbewahrt. Zur
Übersicht über die notwendige Wiedervorlage der hauptamtlichen ist ein
entsprechendes Verzeichnis angelegt, welches vom Referat für Finanzen und
Personal im Blick behalten wird. Sie fordert die Wiedervorlage bei den
Mitarbeitenden an.
Das erweiterte Führungszeugnis der ehrenamtlichen Mitarbeitenden wird anhand
eines Prüfrasters, das in Anlehnung an die landesweite Empfehlung des Bundes der
Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) NRW erstellt worden ist (s. Anlage), von
dem*der verantwortlichen Mitarbeiter*in der Diözesanstelle eingefordert. Der
Rechtsträger stellt eine Vorlage zur Beantragung bei der Stadtverwaltung zur
Verfügung (siehe Anlage), aus dem die Kostenfreiheit für Ehrenamtliche
hervorgeht.
Die Einsichtnahme übernimmt der Vorstand. Die Einsichtnahme wird unter Beachtung
der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (siehe Anlage). Ehrenamtliche
erhalten ihr Führungszeugnis zurück.
Erklären Mitarbeitende ihr Ausscheiden aus dem ehren- oder hauptamtlichen
Dienst, werden die aufbewahrten Unterlagen nach den Maßgaben der
Datenschutzvorschriften spätestens drei Monate nach Beendigung ihrer Tätigkeit
vernichtet.
3.2 Selbstauskunftserklärung
Der Diözesanverband ist laut Präventionsordnung im Erzbistum Köln verpflichtet,
sich einmalig von jedem*jeder hauptamtlichen Mitarbeiter*in eine
Selbstauskunftserklärung vorlegen zu lassen. Diese beinhaltet, dass die Person
nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (entsprechend SGB
VIII §72a) verurteilt wurde und auch kein Ermittlungs- bzw.
Voruntersuchungsverfahren eingeleitet worden ist. Darüber hinaus verpflichtet
die Selbstauskunftserklärung den*die Mitarbeiter*in, im Falle einer Einleitung
eines Ermittlungs- Voruntersuchungsverfahrens den*die Vorgesetzte*n unverzüglich
darüber zu informieren.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen müssen ebenfalls eine
Selbstauskunftserklärung unterschreiben. Eine entsprechende Formulierung ist
Bestandteil des Verhaltenskodexes (s. Verhaltenskodex).
3.3 Personalgespräche
Der Umgang mit Kindern und Jugendlichen bedarf besonderer Erfahrung. In
Vorstellungsgesprächen wird die Prävention sexualisierter Gewalt vom
Diözesanvorstand thematisiert und deutlich gemacht, dass bei der Einstellung
neuer Mitarbeitenden vorausgesetzt wird, dass diese an einer Präventionsschulung
teilnehmen und ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Der Diözesanvorstand achtet gemeinsam mit dem*der Präventionsfachkraft des BDKJ
darauf, dass das Thema präsent bleibt.
3.4 Qualifizierung
Wir sind eine lernende Institution. Nicht nur die einzelnen Mitarbeitenden,
sondern auch die Einrichtung in ihrer Gesamtheit lernt ständig dazu.
Wir ermöglichen gemeinsame und individuelle Fortbildungen, unterstützen Anfragen
nach Bildungsurlaub und begehen jährlich gemeinsam einen Teamtag, der
insbesondere die Zusammenarbeit verbessern soll.
Im Bereich Prävention sind alle Mitarbeitenden geschult. Der Umfang der Schulung
orientiert sich an Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu Kindern und
Jugendlichen und richtet sich nach den Vorgaben des Erzbistums Köln. Soweit
möglich, nehmen die Mitarbeitenden an Schulungen der katholischen Jugendverbände
teil, um den für die alltägliche Arbeit hilfreichen Verbandskontext auch in der
Schulungsarbeit zu erleben. Neue Mitarbeitende werden vom Diözesanvorstand auf
die Notwendigkeit einer Schulung hingewiesen, damit sie möglichst zügig an einer
Schulung teilnehmen können.
Die Bestätigung der Teilnahme an einer Präventionsschulung wird der Personalakte
beigelegt.
Bei ehrenamtlich Tätigen wird die Bescheinigung beim Träger abgelegt. Werden
Ehrenamtliche für den BDKJ Erzdiözese im Kontakt mit Minderjährigen tätig, wird
vor Aufnahme der Tätigkeit von der*dem zuständigen Mitarbeitenden die
Bescheinigung über die Teilnahme an einer Präventionsschulung eingesehen und in
einer Übersicht vermerkt.
Nach spätestens fünf Jahren ist die Teilnahme an einer geeigneten
Vertiefungsmaßnahme erforderlich, ohne die keine Tätigkeit mit Kontakt zu
Minderjährigen mehr möglich ist Der Diözesanvorstand trägt dafür Sorge ,
inwieweit eine solche Veranstaltung gemeinsam mit allen Mitarbeitenden angeboten
werden kann.
4. Beschwerdewege
Kritik und Anregungen nehmen wir ernst. Für Kinder, Jugendliche,
Erziehungsberechtigte und für alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen
Mitarbeitenden, die an Angeboten des BDKJ-Diözesanverbandes teilnehmen oder
diese gestalten, gibt es interne und externe Beratungs- und Beschwerdestellen.
4.1 Interne Beschwerdewege
Wir ermöglichen es, uns auf vielfältigen Wegen anzusprechen: Mündlich (z.B. über
Reflexion in den Gremien) oder eine direkte Ansprache der zuständigen Person vor
Ort, schriftlich per Post oder digital per E-Mail/Facebook und dies auch anonym.
Auf unserer Website sind die Ansprechpersonen für die verschiedenen
Tätigkeitsbereiche benannt. Insbesondere die Ansprechpersonen für den Bereich
Prävention und die Präventionsfachkraft stehen für Rückfragen und Beratung zur
Verfügung.
Anfragen und Beschwerden aus diesem Bereich werden besonders vertraulich
behandelt. In jedem Falle wird geprüft, ob und welche Interventionsschritte
notwendig sind.
Beschwerden - aus allen Bereichen - werden vom Diözesanvorstand und zuständigen
Mitarbeitenden beraten. Es wird dann geprüft, ob und inwiefern Struktur oder
Arbeitsweisen verändert werden müssen.
Die Gremien des Diözesanverbands werden in notwendigen Fällen dabei beteiligt.
Die Beschwerdeführer*innen erhalten eine qualifizierte Antwort.
Auch innerhalb des Diözesanverbands werden Beschwerden ernst genommen. Nicht nur
in den Gremien, sondern auch in der Dienststelle. Veranstaltungen werden
gemeinsam vorbesprochen und ausgewertet. Verbesserungsvorschläge werden
gesammelt und bei zukünftigen Veranstaltungen berücksichtigt. Für jedes Angebot
innerhalb des BDKJ wird im Vorfeld mindestens eine Ansprechperson aus der
Leitung des Angebotes bestimmt und deren Namen sowie eine entsprechende
Kontaktmöglichkeit veröffentlicht.
4.2 Externe Beschwerdewege
Aktuelle externe Fachberatungsstellen sind im Hilfeportal Missbrauch aufgelistet
(www.hilfeportal-missbrauch.de).
5. Verhaltenskodex
Die Philosophie der katholischen Jugendverbände wird getragen vom Einsatz aller
Mitarbeitenden. Der wertschätzende, achtsame Umgang miteinander wurde in diesem
Verhaltenskodex zusammengefasst, der allen Hauptberuflichen sowie Haupt- und
Ehrenamtlichen in unserer Einrichtung vorgelegt wird.
Der Verhaltenskodex bietet Orientierung für adäquates Verhalten, fördert die
Kultur der Achtsamkeit und bietet einen Rahmen, um Grenzverletzungen zu
vermeiden.
Der Kodex stellt die Basis des Verständnisses im Umgang mit Kindern und
Jugendlichen dar und wird mit allen Mitarbeitenden sowie Ehren- und
Hauptamtlichen vereinbart. Mit der Unterschrift unter diesen Verhaltenskodex
bekunden diese Personen den Willen und das Bemühen, sich an die nachstehenden
Vereinbarungen und Verhaltensregeln zu halten. (Anlage: „Zu unterzeichnender
Verhaltenskodex“)
Wenn aus guten Gründen von einer Regel abgewichen wird, muss dies immer
transparent gemacht werden.
Gestaltung von Nähe und Distanz
- Wir pflegen in den Gruppen einen respektvollen Umgang miteinander.
- Wenn ich mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, geschieht dies in den
dafür vorgesehenen Räumen und Orten. Diese sind für andere zugänglich und
es darf keine Person eingeschlossen werden.
- Ich nehme individuelle Grenzempfindungen ernst und achten diese in Bezug
auf einen (alters-)angemessenen Umgang. Wie viel Distanz die mir
anvertrauten Kinder und Jugendlichen brauchen, bestimmen die Kinder und
Jugendlichen. Der Wunsch nach Distanz hat Vorrang, hierfür tragen die
Leitungen der Veranstaltung die Verantwortung bzw. nach Absprache die
Leitungen, denen die Minderjährigen in Aufsicht gegeben wurden.
- Ich bin mir bewusst, dass körperliche und emotionale Nähe Grundlage für
die Arbeit mit Menschen ist. Gleichzeitig weiß ich um deren
Gefahrenpotential in Bezug auf sexualisierte Gewalt.
- Ich achte darauf, dass keine herausgehobenen, intensiven
freundschaftlichen Beziehungen zwischen mir und Minderjährigen sowie
schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen entstehen. Daraus möglicherweise
resultierende Rollenschwierigkeiten (auch bei familiären oder
freundschaftlichen Verbindungen o.ä.) werden von mir angesprochen und
geklärt.
- Ich initiiere und fördere keine Geheimnisse und beteilige mich nicht an
solchen, deren Geheimhaltung bei einem*einer der Beteiligten mit negativen
Gefühlen wie z.B. Unwohlsein, Unbehaglichkeit, Belastung oder Stress
verbunden sind.
- Ich nehme individuelle Grenzempfindungen ernst ,achte sie und kommentiere
sie nicht abfällig.
- Grenzverletzungen werden von mir thematisiert und dürfen nicht übergangen
werden.
Sprache und Wortwahl
- Ich gehe mit Kindern und Jugendlichen altersgerecht um.
- Ich beziehe bei sprachlichen Grenzverletzungen Position und schreite ein.
In keiner Form des Miteinanders wird sexualisierte Sprache verwendet.
Ebenso dulde ich keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen, auch
nicht unter Kindern und Jugendlichen.
- Kinder und Jugendliche werden in ihren Bedürfnissen unterstützt, auch wenn
sie sich verbal noch nicht gut ausdrücken können.
- Ich spreche Kinder und Jugendliche grundsätzlich mit ihrem Vornamen an, es
sei denn, sie wünschen sich ausdrücklich eine andere Ansprache (z.B. Kathi
statt Katharina). Ich verwende keine übergriffigen und sexualisierten
Spitznamen.
Öffentlichkeitsarbeit/Umgang mit Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
- Ich achte beim Veröffentlichen von Bildern darauf, dass die abgebildeten
Personen oder die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis gegeben haben.
Bei Bildern, die einmal digital veröffentlich wurden, ist die
Weiternutzung fast nicht mehr zu kontrollieren - daher wird gerade hier
mit großer Sensibilität auf die Bildauswahl geachtet.
- Ich halte mich an die gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen bei der
Herstellung und bei der Nutzung von Filmen und Fotos (z.B. Recht am Bild,
Altersfreigabe).
- Medien, die ich Kindern und Jugendlichen zugänglich mache, sind
pädagogisch- und altersangemessen.
- Wenn Fotos o.ä. in den Medien veröffentlicht werden, muss vorab das
schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen. Auch
nachträglich können die Kinder oder ihre Erziehungsberechtigten um die
Löschung von Fotos aus Internetauftritten bitten.
- Wenn Fotos kommentiert werden, achte ich auf eine respektvolle
Ausdrucksweise.
- Mit den Daten der Kinder und Jugendlichen wird nach den Datenschutzregeln
umgegangen.
Angemessenheit von Körperkontakten
- In meiner Rolle als Leiter*in gehe ich achtsam und zum Wohle der mir
anvertrauten Menschen mit Körperkontakt um. Der Wille der Teilnehmenden
ist zu respektieren.
- Ich beachte die Privatsphäre, z.B. bei der Nutzung von Sanitäranlagen und
Umkleidemöglichkeiten.
- Wenn von Seiten der Kinder und Jugendlichen Nähe gesucht wird (z.B. eine
Umarmung zum Abschied), dann muss die Initiative vom Kind bzw.
Jugendlichen ausgehen, wird von Seiten des Erwachsenen reflektiert und im
vertretbaren Rahmen zugelassen. Übermäßige Nähe wird nicht zugelassen
(z.B. wenn Kinder / Jugendliche auf dem Schoß eines Erwachsenen sitzen).
Intimsphäre
- Die Intimsphäre des Kindes / Jugendlichen wird gewahrt. Will ich Kindern
und Jugendlichen zum Beispiel beim Ankleiden von liturgischen Gewändern,
Sportkleidung oder Kostümen helfen, frage ich diese vorher um Erlaubnis.
Zulässigkeit von Geschenken und Belohnungen
- Geschenke müssen transparent vergeben werden, der finanzielle Rahmen
sollte angemessen niedrig sein, und sie müssen abgelehnt werden können.
- Geschenke / Belohnungen dürfen nicht an private Gegenleistungen verknüpft
werden.
- Geschenke / Belohnungen gibt es nicht für „Selbstverständlichkeiten“. Ich
pflege generell einen zurückhaltenden Umgang mit Geschenken.
- Die Regelungen zu den Geburtstags-, Jubiläums- und Weihnachtsgeschenken
der Mitarbeitenden sind in der Dienst- und Geschäftsstellenordnung des
BDKJ Erzdiözese Köln festgehalten.
Disziplinarmaßnahmen
Jugendverbandsarbeit ist ein Lernfeld, in dem wir uns ausprobieren und Fehler
machen dürfen. Wir fördern in unserem Verband eine fehlerfreundliche Kultur, in
der sich Menschen entwickeln können, auch wenn sie nicht immer unseren
Vorstellungen gemäß handeln. Sie müssen aber die Möglichkeit haben, ihr Handeln
zu reflektieren und zu verändern. Mit Fehlern wird konstruktiv umgegangen.
- Bei einer Konfliktklärung höre ichbeiden Seiten zu, ggf. unter Hinzuziehen
einer dritten Person. Dabei und auch beim Aussprechen von Ermahnungen
reden wir freundlich, sachlich und auf Augenhöhe miteinander.
- Disziplinarmaßnahmen sollten fair, transparent, altersgemäß und dem
Verfehlen angemessen erfolgen. Grundsätzlich wird eine Gleichbehandlung
bei gleichen Verstößen angezielt.
- Ich nutze keine verbale oder nonverbale Gewalt! Ich weise im Gespräch mit
den Kindern und Jugendlichen auf ein falsches Verhalten hin und spreche
ggf. mit den Eltern.
- Wenn ich einschüchterndes Verhalten, verbale Gewalt o.ä. in der beobachte,
beende ich die Situation, spreche das Verhalten an und mache es zum Thema.
Ich fordere eine Veränderung ein.
Verhalten auf Freizeiten und Reisen
- Auf Veranstaltungen und Reisen mit mindestens einer gemeinsamen
Übernachtung müssen Schutzbefohlene von einer ausreichenden Anzahl
erwachsener Bezugspersonen begleitet werden. Setzt sich die Gruppe aus
verschiedenen Geschlechtern zusammen, müssen auch unter den
Begleitpersonen verschiedene Geschlechter vertreten sein.
- Bei Übernachtungen insbesondere mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen von
Ausflügen, Reisen oder Ferienfreizeiten sind den erwachsenen Leiter*innen
Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen zur Verfügung zu stellen.
Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der
Veranstaltung zu klären und bedürfen der Zustimmung der
Erziehungsberechtigten und der Leiter*innen.
- Volljährige Teilnehmende dürfen auf eigenen Wunsch auch in gemischt-
geschlechtlichen Zimmern übernachten.
- Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen in den Privatwohnungen von
Leiter*innen sind untersagt.
- In Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen ist der alleinige
Aufenthalt eines*einer Leiter*in mit einem*einer minderjährigen
Teilnehmer*in zu unterlassen.
Selbstauskunftserklärung
• Hiermit versichere ich, dass ich nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle
Selbstbestimmtheit (entsprechend SGB VIII §72a) rechtskräftig verurteilt worden
bin und auch insoweit kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet worden
ist.
• Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich
eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies meinem Dienstvorgesetzten bzw. der
Person, die mich zu meiner ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragt hat, umgehend
mitzuteilen.
Vor dem Inkrafttreten dieses Konzeptes haben alle haupt- und ehrenamtlichen
Personen eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben. Diese wird von
diesem Kodex abgelöst und ist nicht mehr notwendig. Wenn ein*e Haupt-, Neben-
oder Ehrenamtliche*r den Kodex nicht unterschreiben möchte, werden zunächst
Gespräche geführt. Er*sie kann seine*ihre Aufgabe mit Kindern und Jugendlichen
nicht weiter wahrnehmen.
Ein unterzeichnetes Exemplar dieses Verhaltenskodex wird gemeinsam mit der
Dokumentation der Einsichtnahme und der Teilnahmebestätigung der
Präventionsschulung abgelegt bzw. zur Personalakte genommen, ein zweites
Exemplar wird den Unterzeichnenden ausgehändigt.
Darüber hinaus wird das gemeinsame Tun der Diözesanstelle des BDKJ Erzdiözese
Köln durch die von Mitarbeitendenvertretung und Diözesanvorstand vereinbarte
Dienst- und Geschäftsstellenordnung geregelt.
6. Umgang mit Verdachtsfällen
Meldungen oder Beschwerden über sexualisierte Gewalt können in unterschiedlichen
Kontexten oder Situationen auftreten. So kann jemand einen Verdacht haben, dass
ein Kind oder ein*e Jugendliche*r sexualisierte Gewalt erfährt. Es kann die
Situation auftreten, dass sich ein Kind oder ein*e Jugendliche*r einer
Vertrauensperson anvertraut oder jemand erfährt, dass Kinder und Jugendliche
untereinander übergriffig geworden sind.
Egal, um welchen Fall es sich handelt, der*die Meldende kann sich entweder
direkt an die BDKJ-Diözesanstelle, an eine beauftrage Ansprechperson des
Erzbistums oder eine neutrale externe Organisation wenden, um dort Hilfe zu
bekommen.
Die Kontaktdaten lauten wie folgt:
BDKJ-Diözesanstelle (Tel.:0221. 1642 6316)
Elena Stötzel, 0221 1642 6837 (BDKJ-Diözesanvorsitzende)
Volker Andres, 0221. 1642 6833 (BDKJ-Diözesanvorsitzender, Präventionsfachkraft)
Jan Peter Gesterkamp, 0221 1642 6212 (Referent, Präventionsfachkraft)
Beauftragte Ansprechpersonen des Erzbistums Köln:
Oliver Vogt, 0221 1642 1821 (Interventionsbeauftragter)
Hildegard Arz (Diplom-Psychologin), Tel.: 01520-1642 234
Hans-Jürgen Dohmen (Rechtsanwalt), Tel.: 01520-1642 126
Dr. Emil Naumann (Diplom-Psychologe, Diplom-Pädagoge), Tel.: 0221-1642 2222
Externe Beratungsstellen
Sag`s e.V. - Beratung und Prävention gegen sexuelle Gewalt an Kindern und
Jugendlichen
Düsseldorfer Str. 16, 40764 Langenfeld (Rheinland)
Tel.: 02173-82765
Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt e.V.
Damaschkestraße 53, 51373 Leverkusen
Tel.: 0214-2061598
Zartbitter Köln e.V. - Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen
Missbrauch an Mädchen und Jungen
Sachsenring 2, 50677 Köln
Tel.: 0221-312055
Wird ein Verdachtsfall im BDKJ Erzdiözese Köln bekannt, wird umgehend von
Vorstand und Präventionsfachkraft das weitere Vorgehen beraten. Grundlage der
Beratung sind immer auch die Empfehlungen des Erzbistums Köln zum Umgang mit
Verdachtsfällen.
Alle Schritte werden dokumentiert. Die weitere Kommunikation, auch gegenüber der
Presse, erfolgt ausschließlich durch das Krisenteam.
Was tun, wenn ...? - Umgang mit Verdachtsfällen
Verhaltensempfehlungen bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung und speziell
von sexueller Gewalt
1. Schritt Ruhe bewahren und nicht überstürzt handeln!
Das ist nicht einfach, aber sehr wichtig! Denn überstürzte Handlungen können die
Situation für das Opfer eventuell verschlimmern.
Wenn sich ein Opfer anvertraut: Zuhören, ermutigen sich mitzuteilen.
Das Erzählte vertraulich behandeln, aber dem Opfer erklären, dass man sich
Unterstützung holen wird.
Ganz wichtig bei der Aufdeckung von sexualisierter Gewalt innerhalb einer
Familie: auf keinen Fall zuerst mit den Eltern sprechen! Dies verschlimmert ggf.
die Situation für das Kind bzw. den Jugendlichen und führt unter Umständen dazu,
dass das Opfer sich und seine Aussagen zurückzieht, weil der/die Täter/in den
Druck auf das Kind erhöht!
2. Schritt Fachliche / professionelle Hilfe einholen
In einer solchen Situation ist man als Mitarbeiter*in oder ehrenamtlich Tätige*r
überfordert.
Deshalb ist es sinnvoll und möglich, sich Unterstützung zu holen.
Besprechen Sie ihre Wahrnehmung, ihre Beobachtung bzw. ihren Verdacht z.B. mit
einem*einer Kolleg*in, mit einem*einer Mitarbeiter*in des pastoralen Teams in
der Pfarrei oder dem Seelsorgebereich, einem Mitglied der Leiterrunde o.a.
In diesem Gespräch möglichst genau von den Beobachtungen und Wahrnehmungen
berichten.
3. Schritt: Die Inhalte des Gesprächs schriftlich protokollieren
4. Schritt: Beratung durch die Präventionsfachkraft
Je nach Verdachtsfall ist es sinnvoll, die Beratung der Präventionsfachkraft in
Anspruch zu nehmen. Diese Beratung kann die Präventionsfachkraft des eigenen
Trägers oder die eine übernehmen.
In dieser Fachberatung sollte geklärt werden, ob es sich um einen begründeten
Verdacht handelt und welche Verfahrenswege nötig sind.
Handelt es sich bei dem*der mutmaßlichen Täter*in um eine*n Mitarbeiter*in bzw.
ehrenamtlich Tätigen der eigenen Einrichtung, ist es sehr ratsam, eine externe
Fachberatungsstelle an der Intervention zu beteiligen, um einen möglichen Schutz
des*der Täter*in zu unterbinden.
5. Schritt: Protokollierung des Beratungsgesprächs
6. Schritt: Klärung der weiteren Verfahrenswege
Hierbei sind zwei Dinge wichtig: Handelt es sich bei dem/der mutmaßlichen
Täter*in um eine*n Mitarbeiter*in bzw. ehrenamtlich Tätigen, muss der
Verdachtsfall der Stabsstelle Prävention und Intervention des Erzbistums
gemeldet werden.
Handelt es sich bei dem Fall um einen Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt gegen
eine*n Heranwachsenden im familiären oder sozialen Umfeld besteht keine
Meldepflicht an das Erzbistum, aber ggf. an das Jugendamt oder die Polizei,
nämlich dann, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls wahrscheinlich bzw.
offensichtlich ist.
Wichtig ist, mit dem/der Betroffenen alle Handlungsschritte absprechen!
Zur Einschätzung der Situation ist stets eine beratende Stimme von außen
sinnvoll. In der Regel ist dies der*die Interventionsbeauftragte des Erzbistums
Köln oder die vom Erzbischof beauftragten Ansprechpersonen. Natürlich sind auch
die zuständigen Personen beim BDKJ Diözesanverband immer ansprechbar.
7. Qualitätsmanagement
Dieses Schutzkonzept und die einzelnen Maßnahmen unterliegen der ständigen
Überprüfung durch den Diözesanvorstand und die Präventionsfachkraft insbesondere
in der Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen. Spätestens fünf Jahre nach
dem Inkrafttreten des Schutzkonzeptes wird das gesamte institutionelle
Schutzkonzept evaluiert; einzelne Bereiche werden bei jedem
präventionsrelevanten Vorfall auf ihre Wirksamkeit evaluiert.
Ändern sich Aufgaben und Tätigkeitsfelder, wird darauf geachtet, dass sich diese
in diesem Schutzkonzept wiederfinden, das Konzept wird gegebenenfalls ergänzt.
Nachhaltige Aufarbeitung
Jeder präventionsrelevante Vorfall wird aufgearbeitet. Aufarbeitung bedeutet,
das gesamte betroffene System in den Blick zu nehmen. Dazu gehören Täter*innen,
Opfer und die Gesamtheit der Menschen im BDKJ Erzdiözese Köln. Wo es nötig ist,
wird professionelle Hilfe in Anspruch genommen. Die Aufarbeitung erfolgt in
Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Prävention des Erzbistums Köln.
Änderungsanträge
- Ä1 (Volker Andres, Eingereicht)
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